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Tempo 100

Alles über Anhänger und Zubehör

Tempo 100

Tempo 100

In Deutschland gilt normalerweise auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, dass Pkw mit Anhängern eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 80 km/h nicht überschreiten dürfen. Wem dies auf Dauer zu langsam ist, kann für sein Pkw-Anhänger-Gespann oder sein Wohnmobil („andere mehrspurige Kraftfahrzeuge“) eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die gem. § 3 StVOAusnV9 eine Maximalgeschwindigkeit von 100 km/h möglich macht.

Damit diese jedoch genehmigt werden kann und Sie die begehrte Tempo 100 Plakette auf der Rückseite Ihres Hängers anbringen können, müssen bezüglich des Zugfahrzeugs und des Anhängers einige Punkte beachtet werden.

Technische Anforderungen – Zugfahrzeug:

Ihr Auto muss als Zugfahrzeug gem. § 3 StVOAusnV9 über einen „automatischen Blockierverhinderer“ (kurz ABV – auch bekannt unter dem Begriff ABS) wie auch und über eine zulässige Gesamtmasse bis zu 3,5t mit Anhänger (Kombination) verfügen.

Technische Anforderungen – Anhänger:

Zunächst muss der Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überhaupt geeignet sein. Ferner ergibt sich aus § 3 StVOAusnV 9, dass die Reifen des Anhängers dem Geschwindigkeitsindex L genügen müssen. Dies entspricht einer Geschwindigkeit von 120 km/h und letztlich jünger als 6 Jahre sein müssen.

Einzuhaltendes Masseverhältniss zwischen Zugfahrzeug und Anhänger:

Der Gesetzgeber sieht vor, dass für die Tempo 100 Zulassung ein bestimmtes Masseverhältnis zwischen Anhänger und Zugfahrzeug einzuhalten ist. Wird dieses Masseverhältnis nicht erfüllt, wird – unabhängig davon ob Zugfahrzeug oder Anhänger für sich genommen die sonstigen Tempo 100 Bedingungen erfüllen – die Ausnahmegenehmigung nicht erteilt.

Um dieses Masseverhältnis zu erfüllen, muss folgende Bedingung gegeben sein:

Zul. Gesamtmasse des Anhängers <= X mal Leermasse des Zugfahrzeugs

Sprich, die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ergibt sich aus der Leermasse des Zugfahrzeugs multipliziert mit dem Faktor x . Der Faktor x ergibt sich aus der technischen (Brems-)Ausrüstung des Anhängers und seinem Anhänger-Typ und ist nachfolgend erläutert:

Für alle Anhänger (unabhängig ob diese über eine Bremse verfügen oder nicht) gilt: ohne hydraulische Schwingungsdämpfer ist x = 0,3

Für Wohnwagen mit Bremse und mit hydraulische Schwingungsdämpfer gilt: x ist = 0,8.

Für Wohnwagen mit Bremse, mit hydraulische Schwingungsdämpfer und Extramaßnahmen (s.u.) gilt ein Faktor x von 1,0.

Für andere Anhänger mit Bremse und mit hydraulischem Schwingungsdämpfer gilt x ist = 1,1

Für andere Anhänger mit Bremse, mit hydraulische Schwingungsdämpfer und Extramaßnahmen (s.u.) gilt ein Faktor x von 1,2.

Extramaßnahmen

Unter weiteren Extramaßnahmen versteht sich, wenn

a) das Zugfahrzeug mit einem für den Anhängerbetrieb geeigneten, fahrdynamischen Stabilitätssystem ausgerüstet ist (s. Vermerk in der Zulassungsbescheinigung)

oder

b) der Anhänger mit einem geeigneten, fahrdynamischen Stabilitätssystem oder

mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung (Kugelkupplung mit Schlingerdämpfung/ auch Antischlingerkupplung genannt) ausgerüstet ist.

Ist Tempo 100 für mein konkretes Gespann möglich? So einfach können Sie es berechnen (lassen).

Sie haben bereis einen Anhänger oder wollen sich einen anschaffen und möchten überprüfen, ob Sie für diesen in Kombination mit Ihrem Pkw überhaupt eine Tempo 100 Plakette erhalten würden? Dann rechnen Sie es mit Hilfe der nachfolgenden Beispiele selbst aus, oder klicken Sie hier und gelangen zur Prüfseite des „KÜS“, dessen technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt benannt wurde und lassen sich dort automatisch ausrechnen.

Beispiel 1: Habe ich eine Chance auf die Tempo 100 Plakette, wenn ich mit meinem Kleinwagen einen 750 kg Anhänger ohne Schwingungsdämpfer fahre?

Für einen ungebremsten wie auch gebremsten Anhänger ohne Schwingungsdämpfer gilt der Faktor x = 0,3. Wollen Sie die Tempo 100 Plakette für diese Art von Anhänger, berechnet sich die max. zulässige Gesamtmasse des Anhängers, gezogen von einem Kleinwagen mit einer Leermasse von 860 kg wie folgt: 860 kg * 0,3 = 258 kg 

Die zul. Gesamtmasse des Anhängers ohne Schwingungsdämpfer beträgt also 258 kg. Ein Anhänger mit max 750 kg zul. Gesamtgewicht ist somit zu schwer und müsste vom TÜV „abgelastet“ lassen um in der genannten Kombination die 100 km/h Plakette zu erhalten.

Beispiel 2: Und was ist mit der Tempo 100 Plakette, wenn ich stattdessen mit meinem Kleinwagen einen gebremsten Anhänger mit Schwingungsdämpfer fahre?

Für einen gebremsten Anhänger mit Schwingungsdämpfer gilt der Faktor x = 1,1. Bleiben wir beim Beispiel des Kleinwagens mit rund 860 kg Leermasse ergibt sich nun: 860 x 1,1 = 946 kg. Diese Kombination erlaubt also eine Tempo 100 Plakette.

Wenn Sie Equipment für die Tempo 100 Ausstattung Ihres Anhängers suchen klicken Sie hier und stöbern im Webshob von Nettotrailer.de.